Miete der IT-Infrastruktur inkl. Sensoren

Zusammenfassung

Dieses Dokument regelt die allgemeinen Bedingungen und Bestimmungen der Infrastruktur Miete bei Inaxas AG. Dieses Dokument gilt als integraler Bestandteil eines Infrastruktur Mietvertrages zwischen dem Kunden und Inaxas AG in derjenigen Version, welche im Vertrag vermerkt ist

Rechnungsperioden
Die Verrechnung erfolgt jährlich

Umfang der Vereinbarung

In der Infrastruktur Miete sind explizit folgende Elemente enthalten:

  • Server Hardware
  • Client Hardware
  • Daten-Backup Infrastruktur
  • Security Infrastruktur (Firewalls)
  • Printer
  • Netzwerk Verkabelung, nur Kabel
  • Netzwerk Infrastruktur Switches / Router gemäss Systemlayout
  • Unterhalt, nötige Reparaturen und / oder Ersatz der oben genannten Elemente
  • Support inklusive Anpassungen an individuelle Bedürfnisse nach Absprache bis zu einem Aufwand von max. 8 Stunden / betriebenem Client PC und Kalendermonat. Darüberhinausgehende Supportaufwendungen werden separat verrechnet
  • Nutzungslizenzen der Software der Vermieterin, welche die Vermieterin dem Mieter zur Verfügung stellt. Namentlich Inaxas Software Manager (Software Verteil System)
  • Lizenzen Microsoft Windows (aktuellste Version)
  • Lizenzen Microsoft Office (aktuellste Version)
  • Wegpauschalen für Einsätze vor Ort

Nicht enthaltene Infrastruktur Elemente

  • Elektrische Installationen beim Kunden
  • Nutzungsabhängige laufende Kosten. Z.B. Telefon- oder Fax Gebühren, Internet Anschluss Gebühren etc.
  • Verbrauchsmaterial wie z.B. Printer Papier, Toner etc.

Vertragsdauer

Ein Infrastruktur Mietvertrag läuft über die Dauer von 3 Jahren ab dem Datum welches im Vertrag genannt wird. Erfolgt keine Kündigung der Vereinbarung gemäss dem Abschnitt Vertragsauflösung dieses Dokumentes, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um weitere 3 Jahre. Vertragsauflösung Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten auf das festgelegte Ablaufdatum des Vertrages hin gekündigt werden. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages kann jederzeit unter Einhaltung einer mindestens 3 Monate betragenden Frist erfolgen. Im Falle einer vorzeitigen Auflösung wird der gesamte bis zum regulären Vertragsablauf geschuldete Betrag per Datum der vorzeitigen Auflösung zur Zahlung fällig

Vertragsauflösung

Wir der Infrastruktur Mietvertrag aufgelöst (regulär oder vorzeitig), erbringt die Vermieterin folgende Leistungen Am Standort des Kunden werden sämtliche Systeme (Hardware sowie gemietete Software) in funktionstüchtigem Zustand an den Mieter übergeben

  • Die Mietsache gemäss Vertrag und allfälligen Vertragszusätzen wird auf das Stichdatum der Vertragsauflösung aber frühestens nach der Zahlung aller ausstehenden Mietgebühren durch den Mieter ins uneingeschränkte Eigentum des Mieters übergeben
  • Vollständige Systemdokumentation wird in elektronischer Form auf einem durch die Vermieterin zu bezeichnenden Server übergeben
  • Ein Übergabeprotokoll wird erstellt und mit dem Mieter bei Systemübergabe detailliert besprochen sowie unterzeichnet

Leistungen des Mieters bei Vertragsauflösung

  • Der bis zum regulären Ablauf des Vertrages geschuldete Betrag wird per Datum der Vertragsauflösung auf das durch die Vermieterin zu bezeichnende Konto überwiesen
  • Das von der Vermieterin erstellte Übergabeprotokoll wird bei Systemübergabe unterzeichnet, wobei Anmerkungen und / oder Beanstandungen im Protokoll festgehalten werden müssen

Übergangsleistungsträger

Im Falle einer Unfähigkeit des Inhabers der Inaxas AG die vereinbarten Leistungen zu erbringen werden die betriebsnotwendigen Leistungen im Rahmen des laufenden Vertrages durch eine dritte Partei übernommen. Finanzielle Abgeltung der Drittpartei erfolgt durch Inaxas AG. Durch eine permanente Verhinderung der Leistungserbringung durch Inaxas AG wird der Vertrag per Ende der bereits durch den Mieter vergüteten Periode (in der Regel ein Kalenderjahr) durch die erwähnte Drittpartei erbracht. Auf den Zeitpunkt des Ablaufs der bereits durch den Mieter vergüteten Periode erlischt der Vertrag ohne formale Erfordernisse und die beim Mieter im Einsatz stehende Infrastruktur geht vollständig ins Eigentum des Mieters über. Die weitere Betreuung der Infrastruktur geht vollständig in die Verantwortung des Mieters über. Der Mieter erklärt sich implizit damit einverstanden, dass die Betreuung der Systeme während der Restlaufzeit des Vertrages durch eine durch Inaxas AG zu bezeichnende Drittpartei erbracht wird.

Eine vorübergehende Verhinderung der Leistungserbringung durch Inaxas AG tangiert den laufenden Vertrag nicht. Der Mieter erklärt sich implizit damit einverstanden, dass die Betreuung der Systeme während einer vorübergehenden Verhinderung der Leistungserbringung durch Inaxas AG durch eine durch Inaxas AG zu bezeichnende Drittpartei erbracht wird.

Die Inaxas AG ist verpflichtet, zu jeder Zeit eine entsprechende Vereinbarung mit einer Drittpartei abzuschliessen

Preisänderungen

Preisanpassungen zugunsten des Mieters können jederzeit unilateral durch die Vermieterin erlassen werden. Dem Mieter wird in diesem Falle die Preisänderung per E-Mail mitgeteilt. Preisanpassungen zu Ungunsten des Mieters bedürfen eines qualifiziert schriftlichen Zusatzes zum Mietvertrag, welcher von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Ein solcher Zusatz hat grundsätzlich dieselbe Laufzeit wie der entsprechende Vertrag.

Anpassung der Anzahl an Client Computern

Eine Erhöhung der Anzahl an Client Computern erfolgt zu denselben Konditionen und Preisen wie im Mietvertrag festgelegt.

Eine Reduktion der Anzahl an Client Computern muss zwingend mit einer Preisänderung zu Ungunsten des Mieters gemäss Abschnitt «Preisänderungen» einhergehen, wobei es der Vermieterin überlassen bleibt, eine Anpassung des Preises um sFr. 0.00 vorzunehmen. Der im Abschnitt «Preisänderung» beschriebene Vertragszusatz muss jedoch in jedem Fall erstellt werden.

Es muss zwingend ein qualifiziert schriftlicher Vertragszusatz erstellt werden, in welchem die ab Unterzeichnung des Zusatzes massgebende Anzahl an Client Computern festgehalten wird.

Die Anpassung der Anzahl an Client Computern verlängert den bestehenden Vertrag um 3 Jahre ab dem Datum der Unterzeichnung des oben beschriebenen Vertragszusatzes. Die entstehende Preisdifferenz wird auf der nächsten Rechnung berücksichtigt. Eine Reduktion der Anzahl an Client Computern kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten erfolgen. Eine Erhöhung der Anzahl an Client Computern wird so schnell als möglich umgesetzt, es gilt jedoch zu beachten, dass unter Umständen Lieferverzögerungen auftreten können. Die Vermieterin kann für nicht verschuldete Verzögerungen nicht haftbar gemacht werden

Anpassung der Anzahl an Client Computern

Eine Erhöhung der Anzahl an Client Computern erfolgt zu denselben Konditionen und Preisen wie im Mietvertrag festgelegt.

Eine Reduktion der Anzahl an Client Computern muss zwingend mit einer Preisänderung zu Ungunsten des Mieters gemäss Abschnitt «Preisänderungen» einhergehen, wobei es der Vermieterin überlassen bleibt, eine Anpassung des Preises um sFr. 0.00 vorzunehmen. Der im Abschnitt «Preisänderung» beschriebene Vertragszusatz muss jedoch in jedem Fall erstellt werden.

Es muss zwingend ein qualifiziert schriftlicher Vertragszusatz erstellt werden, in welchem die ab Unterzeichnung des Zusatzes massgebende Anzahl an Client Computern festgehalten wird.

Die Anpassung der Anzahl an Client Computern verlängert den bestehenden Vertrag um 3 Jahre ab dem Datum der Unterzeichnung des oben beschriebenen Vertragszusatzes. Die entstehende Preisdifferenz wird auf der nächsten Rechnung berücksichtigt. Eine Reduktion der Anzahl an Client Computern kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten erfolgen. Eine Erhöhung der Anzahl an Client Computern wird so schnell als möglich umgesetzt, es gilt jedoch zu beachten, dass unter Umständen Lieferverzögerungen auftreten können. Die Vermieterin kann für nicht verschuldete Verzögerungen nicht haftbar gemacht werden

Periodischer Ersatz der Mietsache

Die Vermieterin ersetzt die eingesetzte Hardware, sowohl Client Computer als auch Server / Security Hardware periodisch.

Client Hardware wird in der Regel auf eine Lebensdauer von 3 Jahren ausgelegt, Server Hardware auf eine Lebensdauer von 5 Jahren.

Es obliegt ausschliesslich der Vermieterin, zu welchem Zeitpunkt der Austausch von Hardware stattfindet. Der Austausch von Hardware wird von der Vermieterin mit dem Mieter terminlich koordiniert, um die kleinstmögliche Beeinträchtigung des Betriebes des Mieters durch die nötigen Arbeiten zu gewährleisten. Die Vermieterin kann Wünsche des Mieters nach längerer Betriebsdauer der Clientcomputer und Peripheriegeräte wie Scanner / Drucker etc. berücksichtigen. Ein kompletter Austausch der Client Hardware einer Gerätekategorie wird jedoch durchgeführt sobald das letzte verfügbare Reservegerät einer Gerätekategorie in den Einsatz kommt und kein baugleiches Ersatzgerät mehr beschafft werden kann

Eigentum

Die gemieteten Infrastruktur Elemente bleiben zu jeder Zeit im Eigentum der Vermieterin, welche dem Mieter während der gesamten Mietdauer ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an der Mietsache einräumt. Diese Klausel gilt unter Ausnahme des im Abschnitt «Vertragsauflösung» beschriebenen Eigentumstransfers sowie einer im Abschnitt «Übergangsleistungsträger» beschriebenen permanent Verhinderung die Leistung zu erbringen beschriebenen Eigentumstransfers

Dimensionierung der Geräte

Die Vermieterin behält sich vor, die finale Auswahl der eingesetzten Gerätschaften zu bestimmen. Die Auswahl erfolgt in jedem Fall nach Absprache mit dem Mieter und einer sorgsamen Abklärung der Anforderungen an die Mietsache

Beschädigung der Mietsache

Schäden an der Mietsache werden durch die Vermieterin im Rahmen dieses Abkommens behoben, sodass die Nutzung der Mietsache durch den Mieter schnellstmöglich sichergestellt werden kann. Die Vermieterin hält von jedem im Einsatz stehenden Gerät jeweils mindestens ein Exemplar auf Vorrat, um einen möglichst reibungslosen und schnellen Ersatz defekter Geräte gewährleisten zu können.

Die Vermieterin behält sich ein Regress Recht vor für den Fall von mutwilligen Beschädigungen der Mietsache

Beschädigung der Mietsache

Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist in jedem Fall der Sitz der Vermieterin